Re: Baufensterüberschreitung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 05 April, 2010 um 11:50:55

Antwort auf: Re: Baufensterüberschreitung von Charles Jäger am 05 April, 2010 um 00:19:09:

Gehen Sie hin fragen Sie. Geringfügigen Überschreitungen steht in der Regel nichts entgegen.

Normalerweise also kein Problem.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

____________________________________

PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.


: Was also im Prinzip wieder einer Genehmigung entspricht, nur von anderer Stelle. Diese Genehmigung oder "isolierte Befreiung" könnte also auch abgelehnt werden und somit wäre durch den Fehler des Bauträgers Y eine Option zur Überdachung genommen.

: Nehmen wir an, die Überdachung wäre in den notariell beglaubigten Plänen des Bauträgers Y bereits enthalten gewesen, sozusagen als nicht durchgeführte Option. Allerdings passt auf den Plänen natürlich alles in das Baufenster.

: Wie sähe die Situation nun nach einer Ablehnung der "isolierten Befreiung" aus? Wäre dies ein "Mangel" an der Bausache?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]