grenzbebauung


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Abgeschickt von Baurecht in bremen am 05 April, 2010 um 21:29:55

Hallo,

angenommen, es handelt sich um eine altbaureihenraussiedlung in bremen. hier beabsichtigt der eigentümer eines endhauses seine terrasse in einen wohnbereich recht umfangreich umzubauen. er möchte bzw. muss diesen bau direkt an die grenze des nebenliegenden reihenhauses bauen.

dadurch würde die sicht und damit der wert des hauses gemindert werden.

benötigt der endhausbesitzer eine schriftliche genehmigung des beeinträchtigtetn nachbarn, oder kann er einfach drauf los bauen?

grüße





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