Re: Rechnungsstellung vor Bauabnahme


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 06 April, 2010 um 13:14:24

Antwort auf: Rechnungsstellung vor Bauabnahme von olaf s. am 05 April, 2010 um 18:28:40:

Sobald die Leistung fertig gestellt ist, darf natürlich abgerechnet werden.

Skonto darf, sofern dies vereinbart wurde und innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt werden soll, natürlich abgezogen werden.

Wenn/falls Mängel vorhanden sind, sind diese selbstverständlich zu rügen.

Haben Sie denn einen VOB/B oder einen BGB-Vertrag geschlossen?

Sie haben ja auch die Möglichkeit eine ordnungsgemäße Abnahme zu verlangen und diese dann auch tatsächlich durch- bzw. auszuführen.


Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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: Hallo zusammen,
: darf ein Handwerker eine Abschlussrechnung, mit Skontobeachtung, erstellen bevor ein Abnahmeprotokoll unterschrieben wurde?
: Wie ist mit so einer Rechnung umzugehen?
: Was ist bezüglich der Skontobeträge zu beachten?
: Vielen Dank für Ihre Informationen





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