Re: Leitungsrecht


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Abgeschickt von Karl am 19 Dezember, 2004 um 15:58:21:

Antwort auf: Leitungsrecht von Peter am 18 Dezember, 2004 um 20:31:49:

Ist ihre Leitung vertraglich oder dinglich gesichert? Mittels einer Baulast? Oder im Grundbuch als Recht eingetragen ? Um das rauszukriegen müssen Sie mal das Baulastenverzeichnis und das Grundbuch einsehen. Wenn nicht, dann wird es schwieriger!




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