Re: Maße am Bau


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 06 April, 2010 um 13:35:19

Antwort auf: Maße am Bau von Oliver S. am 05 April, 2010 um 21:15:22:

Die Frage ist, ob Sie diesen ggf. gegebenen Mangel -der ja nur einer ist, wenn die Maßabweichung größer ist, als die in der DIN 18202 genannten Toleranz- im Abnahmeprotokoll benannt haben und sich dafür ein etwaiges Minderungsrecht vorbehalten haben.

Vermutlich -so wie Sie es beschreiben- nicht!

In einem Abnahmeprotokoll ist der Mangel zu bezeichnen/zu beschreiben und ein Ihnen dafür etwaig zustehendes Minderungsrecht vorzubehalten.

Ist dies nicht geschehen haben Sie schlechte Karten.

Beauftragen Sie -insbesondere auch vor dem Hintergrund des langen Zeitraumes den Sie beschreiben und den sonstigen vorhandenen Mängel- jemanden der Ihnen zur Hand geht. In der Regel reagieren die Firmen dann auch hinsichtlich noch anstehenden Mängeln die noch zu beseitigen sind.

Das ist zumindest unsere langjährige Erfahrung (seit 1988).


Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.


: Sehr geehrte Damen und Herren,

: wir haben unser Haus in 01.2009 bezogen. Zufällig
: habe ich nun gesehen, daß Fenster im EG und im OG sichtbar nicht übereinander stehen. Habe ich eine Chance dafür vom BT Enschädigung zu bekommen?

: Wir haben mit NCC gebaut und seit der Abnahme 01.2009 noch Abnahmemängel. Die Mängel wurden immer angezeigt doch letztendlich kommt es nicht zur vollständigen Einstellung der Mängel...

: Vielen Dank und Grüße!





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