Re: grenzbebauung


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Abgeschickt von ReiMa-Baudientsleistungen am 06 April, 2010 um 13:38:06

Antwort auf: grenzbebauung von Baurecht in bremen am 05 April, 2010 um 21:29:55:

Sofern keine baurechtlichen Belange entgegen stehen, kann die Terrasse ohne Zustimmung gebaut werden.

Es dürfen natürlich keine Nachbarrechtlichen Belange hieraus resultierend beeinträchtigt werden.


Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.


: Hallo,

: angenommen, es handelt sich um eine altbaureihenraussiedlung in bremen. hier beabsichtigt der eigentümer eines endhauses seine terrasse in einen wohnbereich recht umfangreich umzubauen. er möchte bzw. muss diesen bau direkt an die grenze des nebenliegenden reihenhauses bauen.

: dadurch würde die sicht und damit der wert des hauses gemindert werden.

: benötigt der endhausbesitzer eine schriftliche genehmigung des beeinträchtigtetn nachbarn, oder kann er einfach drauf los bauen?

: grüße





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