Re: Zaunbau NRW


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Abgeschickt von Lisa am 06 April, 2010 um 19:32:47:

Antwort auf: Re: Zaunbau NRW von ReiMa-Baudienstleistungen am 06 April, 2010 um 13:16:02:

Das wäre schön, wenn das so einfach wäre, deswegen frag ich ja hier. In § 31 Nachbarrechtsgesetz NRW stehen nur Abstände für Aufschüttungen, aber wie ist das mit einem 2 m hohen Sichtschutzzaun? 3m oder wieviel?
Hat hier noch jemand Ideen? danke


: Schauen Sie in das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes, dort werden Sie fündig.

: Mit freundlichen Grüßen

: ReiMa-Baudienstleistungen

: ____________________________________

: PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

: : Ich hab da eine Frage: Wie nah an die Grenze darf man in der Stadt einen 2m hohen Sichtschutzzaun aus Holz setzen, wenn kein Bebauungsplan existiert und der Nachbar dagegen ist? Kann ich 3m entfernt zaunmäßig alles bauen was ich will?
: : Danke für Eure Antworten




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