Gewährleistung


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Abgeschickt von Ralf Schneider am 07 April, 2010 um 14:16:29

Hallo,
kann ein Bauträger die Nachbesserung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung als "normal" verweigern, wenn sich der Estrich absenkt und die Silikonfugen zwischen Boden- und Sockelfliesen aufreißen? Und was ist mit Rissen in massiv gemauerten Wänden? Sind sie hinzunehmen als normale Erscheinung oder ist der Bauträger zur Nchbesserung verpflichtet? Wie können ggf. Risse dauerhaft beseitigt werden?



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