Re: Gewährleistung


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 08 April, 2010 um 21:40:59:

Antwort auf: Re: Gewährleistung von ReiMa-Baudienstleistungen am 08 April, 2010 um 03:19:30:

danke Herr Kollege, dass Sie nochmal die Thematik genauer erklären! Für (Bau-) Laien ist es ja auch schwer zu verstehen....was passiert bei einer 3-Flankenhaftung oder Dreiecksfuge?....Bei einer Dreiflankenhaftung hat der Dichtstoff auch Haftung am Fugengrund mit der Folge, dass die Verformung des Dichtstoffes zum Bewegungsausgleich behindert wird. Denkbar ungünstig....Also ein "Hinterfüllmaterial" her, was praktisch keine Haftung an der 3. Flanke erlaubt..denn: Um Bewegungen in der Fuge aufnehmen zu können, darf ein Dichtstoff nur an den beiden jeweiligen Baustoff-Flanken haften. Logisch. Daher wird im Fugengrund neben der Begrenzung der Fugentiefe eine Rundschnur (Hinterfüllmaterial) zur Vermeidung einer sogenannten "Dreiflankenhaftung" eingebracht. Ist die Fugentiefe zu gering, um eine Rundschnur einsetzen zu können, muss der Fugengrund abgedeckt werden, z. B. mit einer PE-Folie.
Leider stellen wir oft fest, dass selbst "gestandene" Fliesrnleger dies nicht wissen! Also, wir können nur lernen..
mfg
aus Essen




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