Re: Ab wann Baugenemigung?


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Abgeschickt von Bauassessor am 08 April, 2010 um 22:25:54:

Antwort auf: Re: Ab wann Baugenemigung? von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 07 April, 2010 um 22:17:41:

Hallo,

bitte bedenken Sie, dass Sie auch bei einem Verkaufshäuschen nachweisen müssen, dass Sie i.d.R. einen eigenen Stellplatz für Kunden nachweisen müssen. Bitte informieren Sie sich erst über die mit einer Verkaufsfläche verbundenen Auflage (z.B. auch zum Thema Lebensmittelhygiene etc.), bevor Sie Geld für das "Gebäude" ausgeben.

: Hallo Lars,
: ich gehe mal nicht davon aus, dass Sie ein "Verkaufshäuschen" an einem Strand in Indonesien errichten möchten.....da müsste ich passen. Welches Bundesland bitte?
: mfg




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