Re: Dämmung einer DHH


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Abgeschickt von Bolanger am 09 April, 2010 um 15:44:46:

Antwort auf: Dämmung einer DHH von Baumaster am 09 April, 2010 um 15:28:10:

Hallo,

in den Landesbauordnungen findet sich teils ein passus, nach dem nachträglich angebrachte Dämmungen mit handelsüblichen Dicken keiner Genehmigung bedürfen und damit auch Abstandsflächen unterschritten werden dürfen. Wenn Ihnen also tatsächlich Ihre Haushälfte samt Grundstück gehört, dann können Sie meiner Meinung nach die Arbeiten einfach so durchführen lassen.

Gruß,

Bolanger


: Hallo zusammen,
: also folgendes: Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte und wollen diese jetzt dämmen. Bedarf es dazu der Zustimmung des direkten Nachbars? (also den Bewohnern der anderen DHH) Im Netz finde ich nur Beiträge bezüglich der Frage was passiert, wenn die Dämmung über die Grundstücksgrenze hinausragt, aber nicht wenn man im Prinzip parallel zur Grundstücksgrenze auf seinem eigenen Grundstück dämmt.
: Danke für eure Hilfe





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