Re: Dämmung einer DHH


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Abgeschickt von Baumaster am 09 April, 2010 um 18:38:45

Antwort auf: Re: Dämmung einer DHH von ReiMa-Baudienstleistungen am 09 April, 2010 um 18:23:42:

OK Vielen Dank! Weil unser Energieberater meinte, dass ohne eine vorliegende Einverständniserklärung der Nachbarn nichts läuft aber wenn das nicht so ist......TOP

: Riiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiichtisch!

: .
: Mit freundlichen Grüßen
: .
: ReiMa-Baudienstleistungen
: ___________________________________
: .
: PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
: .

: : Hallo,

: : in den Landesbauordnungen findet sich teils ein passus, nach dem nachträglich angebrachte Dämmungen mit handelsüblichen Dicken keiner Genehmigung bedürfen und damit auch Abstandsflächen unterschritten werden dürfen. Wenn Ihnen also tatsächlich Ihre Haushälfte samt Grundstück gehört, dann können Sie meiner Meinung nach die Arbeiten einfach so durchführen lassen.

: : Gruß,

: : Bolanger

: :
: : : Hallo zusammen,
: : : also folgendes: Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte und wollen diese jetzt dämmen. Bedarf es dazu der Zustimmung des direkten Nachbars? (also den Bewohnern der anderen DHH) Im Netz finde ich nur Beiträge bezüglich der Frage was passiert, wenn die Dämmung über die Grundstücksgrenze hinausragt, aber nicht wenn man im Prinzip parallel zur Grundstücksgrenze auf seinem eigenen Grundstück dämmt.
: : : Danke für eure Hilfe




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