Feuerschutztür


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Abgeschickt von Gast am 20 Dezember, 2004 um 00:55:01

Hallo,
ich habe folgende Frage?

Ist eine Wohnung mit Feuerschutztür gesetzlich erlaubt oder anders gefragt kann man bei einer Kellerwohnung, die als Eingang eine Feuerschutztür hat laut Gesetz von einer Wohnung an sich sprechen?

Vielen Dank für eine Antwort.

Mfg


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