Re: Stützmauer


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 10 April, 2010 um 13:44:21

Antwort auf: Stützmauer von Koch Michael am 10 April, 2010 um 12:47:45:

Das kommt drauf an .....

wer abgegraben hat und dafür sorgen muss, dass das Nachbargrundstück seine erforderlich Stütze nicht verliert.

Wenn Sie das alles nicht brauchen, dann haben Sie ja nichts damit zu tun ....!

Wenn beide den Notausgang nutzen (wobei Sie das schlicht weg schlecht erklärt haben und man das nicht nachvollziehen kann, was Sie meinen) wird man sich die Kosten wohl teilen müssen.

Schauen Sie unter google, dann ARD Ratgeber Recht eingeben, dann Nachbarrecht oder Grundstücksauffüllungen oder Grundstücksabgrabungen.

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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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: Hallo zusammen,
: vor ca.3 Jahren wurde ein Einfamilienhaus gebaut das auf dem ehemaligen Grundstück einer Kirchengemeinde steht. Direkt daneben steht eine alte Scheune die zur Zeit umgebaut wird. Zwischen den Grundstücken ist ein ca. 2,5m tiefer Graben der als Notausgang genutzt werden soll. Da das Einfamilienhaus nochmals ca.0,80m höher liegt als das Nachbar Grundstück müsste nun eine Stützmauer gebaut werden die etwa eine Höhe von etwa 3,5m erreicht. Wer muß diese Mauer nun bauen bzw. gibt es eine Regelung wo das genau hervorgeht wer wie hoch was bauen muß.





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