Re: Bauzelt


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 10 April, 2010 um 14:01:43

Antwort auf: Bauzelt von Flander am 07 April, 2010 um 21:11:14:

Wenn Sie abgraben möchten um zu pflastern, dann müssen Sie das Nachbargrundstück so schützen und stützen, dass es seine erforderliche Stütze nicht verliert.

BGB § 909 Vertiefung
Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.


Schauen Sie hierzu auch unter ARD Ratgeber Recht, Nachbarrecht oder Grundstücksauffüllungen oder Grundstücksabgrabungen.

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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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: Mein Nachbar baut mit Bauträger; das Haus wird unter einem Bauzelt errichtet, welches unmittelbar an meiner Grundstücksgrenze steht. Der Rohbau, Dach, Türen & Fenster sind fertigt. Es erfolgt lediglich noch Innenausbau. Ich möchte in Kürze mit Erdarbeiten (Bodenaushub) beginnen. Bedenken bestehen, ob aufgrund des Bauzeltes, welches m. E. aufgrund Baufortschritt und Wetterlage bautechnich nicht mehr notwendig ist, eine Schlitzwand/ein Verbau zur Abstützung des Erdreichs zum Nachbargrundstück erforderlich wird. Kann ich Abbau des Zeltes verlangen? War für den Aufbau des Bauzeltes meine Zustimmung oder eine baubehördliche Genehmigung erforderlich? Vielen Dank!
: P.Flander





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