Re: Grundstückshöhe


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Abgeschickt von Bolanger am 10 April, 2010 um 17:35:24:

Antwort auf: Re: Grundstückshöhe von ReiMa-Badienstleistungen am 10 April, 2010 um 13:55:29:

Hallo,

ich persönlich würde diese Frage ganz anders angehen. Wenn Ihr Nachbar seit vielen Jahren diesen Zustand akzeptiert hat, dann kann er jetzt nicht einfach so Abhilfe fordern. Das ist schlicht weg verjährt.

Grüße,

Bolanger


: Es gilt das Prinzip des Ableitens, was jeder betreiben darf.

: Der tiefer liegende hat einfach nur Pesch.

: Stellen Sie sich vor was dies für einen Landwirt bedeuten würde, wenn sein Wasser nicht auf das Grundstück des anderen laufen dürfte, ..... logisch oder!?

: Nun scheint ihr Nachbar aber nicht ganz dumm zu sein, weswegen er behauptet, dass Sie aufgefüllt hätte (oder auch die Vorbesitzer). Grundstücksauffüllungen sind genehmigungspflichtig.

: Der Nachbar darf aber auch nicht abgraben, auch das ist genehmigungspflichtig.

: Und ....

: Wassser einer baulichen Anlage, darf auch nicht auf das Grundstück des Nachbarn gelangen. Nehmen wir mal an Ihr alter Schuppen stünde 1 m von der Grenze weg und hätte keine Dachrinnen und keine Regenfallrohre, dann würde dieses Wasser vom Dach zunächst auf ihr Grundstück laufen und dann auf das Grundstück des Nachbarn und das wiederum wäre verboten.

: Soweit zu den baulichen Anlagen.

: Weiteres zu baulichen Anlagen.......

: Wenn es sich um eine bauliche Anlage handelt, dann handelt es sich um eine Anlage die aus Bauprodukten hergestellt ist. So beschreibt es die Musterbauordnung oder auch die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes im §§ 2.

: Einfach mal googlen.

: Dies bedeutet, wenn Sie eine Auffüllung vorgenommen haben mit Bauprodukten, dann gilt hier der gleiche Grundsatz, dass Wasser von Ihrer baulichen Anlage (dem aufgefüllten Gelände) nicht auf das Nachbargrundstück gelangen darf.

: Schauen Sie auch bei google, dann ARD Ratgeber Recht, da gibt es eine Menge an Urteilen.

: .
: Mit freundlichen Grüßen
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: ReiMa-Baudienstleistungen
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: PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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: : Guten Tag,
: : wir haben 1999 ein Grundstück gekauft. Unser Nachbar (Eigentümer seit 2006 vorher sein Vater) hat das Problem, dass er bei Regen absäuft. Er will nun, dass wir ein Grundstücksteil (Stellplätze) absenken, weil wir den natürlichen Ablauf des Wasser durch eine Grundstückserhöhung verhindern würden. Beide Grundstücke gehörten mal zusammen und angeblich wurde unser Grundstück mal erhöht. Wir wissen davon aber nichts, haben es so wie es jetzt ist, gekauft.
: : Müssen wir jetzt unsere Fläche absenken oder hat er schlechte Karten?
: : Danke im Voraus.
: : Ferreira





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