Re: blockierte Baustellenzufahrt


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 April, 2010 um 13:54:15

Antwort auf: Re: blockierte Baustellenzufahrt von ReiMa-Baudienstleistungen am 10 April, 2010 um 13:57:41:

... fragt sich nur gegen wen er (der Unternehmer) die Ansprüche geltend machen möchte und letztlich auch kann. Denn der Dritte muss ja nicht zwingend aus dem Umfeld des Auftraggebers kommen.

Und zudem wird man sich Gedanken über Anmeldung der Behinderung, Fristsetzung usw. Gedanken machen müssen, selbst wenn die Behinderung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt.


: Ja, hat er, schauen Sie in den Ingenstau Korbion, VOB, Teile A und B, Kommentar.

: Da werden Sie fündig werden.

: .
: Mit freundlichen Grüßen
: .
: ReiMa-Baudienstleistungen
: ___________________________________
: .
: PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
: .

:
: : Hallo,

: : die Baugrube sollte verfüllt werden, wofür Boden anzuliefern war.

: : Die Technik stand bereit, doch dann wurde durch einen dritten die Baustellenzufahrt für 3 Stunden blockiert.

: : Hat der Unternehmer bei einem VOB-Vertrag Ansprüche auf Ersatz der Stillstandszeiten?
: : Wenn möglich bitte mit Quellenangabe.

: :
: : MfG





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