abgraben


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Abgeschickt von michel am 11 April, 2010 um 19:01:27

Hallo zusammen,
Vor einiger Zeit wurde ein voll Erschlossenes Baugrundstück gekauft. Der Eigentümer des Nachbargrundstückes hat nachträglich an der Grenze verlaufend einen ca. 3 m tiefen und 2,5 m breiten Graben gezogen um ein angrenzendes Mauerwerk freizulegen und zu restaurieren. Da der Graben offen bleiben soll, muß der Hang abgestützt werden. Wer ist jetzt für die Befestigung des abgegrabenen Hanges verantwortlich ??
Kann man dies auch rechtlich nachweisen ?
Gibt es dazu ein Gerichtsurteil ?
Danke.



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