Re: abgraben


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 12 April, 2010 um 07:51:30:

Antwort auf: abgraben von michel am 11 April, 2010 um 19:01:27:

Hallo,

normalerweise muss derjenige, der die Abgrabung durchgeführt hat, auch für die Folgen aufkommen. Da gibt es glaube ich relativ wenig zu diskutieren oder zu überlegen. Ich gehe dabei nun davon aus, dass der Graben auf dem Grundstück des Nachbarn verläuft.

Grüße,

Bolanger

: Hallo zusammen,
: Vor einiger Zeit wurde ein voll Erschlossenes Baugrundstück gekauft. Der Eigentümer des Nachbargrundstückes hat nachträglich an der Grenze verlaufend einen ca. 3 m tiefen und 2,5 m breiten Graben gezogen um ein angrenzendes Mauerwerk freizulegen und zu restaurieren. Da der Graben offen bleiben soll, muß der Hang abgestützt werden. Wer ist jetzt für die Befestigung des abgegrabenen Hanges verantwortlich ??
: Kann man dies auch rechtlich nachweisen ?
: Gibt es dazu ein Gerichtsurteil ?
: Danke.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]