Re: Wochenendhaus ohne Bebauungsplan


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Abgeschickt von Bauassessor am 12 April, 2010 um 15:15:54:

Antwort auf: Wochenendhaus ohne Bebauungsplan von V. Wagner am 12 April, 2010 um 13:54:50:

Wenn an einer Bank nicht dransteht, dass Diebstahl verboten ist, können Sie dann einfach in den Tresorraum gehen und ein bißchen Geld mitnehmen?

Nein, und warum - weil es ein Gesetz gibt, dass Ihnen das verbietet.

Und so ist das mit dem Bauen auch. Der Bebauungsplan regelt das Wie des Bauens - also, ob Wohnen oder Gewerbe, ob 1-,2-,3-geschossig, welche Dachform und -farbe zulässig ist, usw.

Das Ob regelt das Baugesetzbuch - und wenn es keinen Bebauungsplan gibt, dann speziell die Paragrafen 34 (für den Innenbereich) und 35 (für den Außenbereich).

Im Außenbereich gibt es spezielle Privilegierungen für Nutzungen (z.B. Landwirtschaft). Andere Nutzungen sind dort in der Regel NICHT zulässig.

In Ihrem Fall klingt es so, als gebe es von der Gemeinde die Absicht, eine Wochenendhausnutzung in diesem Teil der Gemeinde vorzusehen. Allerdings scheint es noch nicht genügend Nachfrage o.ä. gegeben zu haben, als dass sich eine Aufstellung des Bebauungsplans gelohnt hätte.

Für Sie gibt es nun 2 Möglichkeiten:

1. Sie sprechen mit der Gemeinde und die Gemeinde stellt einen Bebauunsplan auf. Dafür muss sie aber auch Gründe haben, die über ihr Einzelinteresse hinausgehen. Wenn die Gemeinde noch nicht bereit ist, können Sie alternativ einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf eigene Kosten erarbeiten. Dabei haben Sie aber keinen Rechtsanspruch, dass die Gemeinde diesen beschließt.

2. Da der Flächennutzungsplan bereits eine Sonderbaufläche Wochenendnutzung vorsieht, können Sie die Gemeinde um die Aufstellung einer Außenbereichssatzung bitten. Dann hätten Sie grundsätzlich das Recht, ein Wochenendhaus zu errichten. Dafür muss aber bereits eine Wohnbebauung "von einigem Gewicht" (so § 35 Abs. 6 BauGB) vorhanden sein.

Bei beiden Varianten sind Öffentlichkeitsbeteiligungen vorgesehen, so dass das Verfahren gern mal 1 bis 2 Jahre dauern kann.

: Hallo,
: wir möchten auf einem Gebiet, das als Sonderfläche für Wochenendnutzung ausgewiesen ist, ein Wochenendhaus errichten. Das gesamte Gebiet liegt im Außenbereich und es gibt keinen Bebauungsplan dafür.

: Da wir zwar eine kleinere Stadtwohnung haben, die wir auch als Hauptwohnsitz weiterhin nutzen werden, jedoch mindestens 3 Tage die Woche hier im Garten verbringen, möchten wir "groß" bauen. Sprich: Bungalowstil, aber eine reine Wohnfläche von ca. 140 qm. Unser Grundstück hat eine Größe von fast 4000 qm.

: Wenn es keinen Bebauungsplan gibt: Darf ich dann flächenmäßig bauen, wie ich will?

: Viele Grüße
: V. Wagner





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