Re: Zaun zum höher gelegenen Grundstück


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 12 April, 2010 um 18:29:44

Antwort auf: Re: Zaun zum höher gelegenen Grundstück von ReiMa-Baudienstleistungen am 12 April, 2010 um 18:27:05:

Zu früh abgeschickt.

Lassen sich getroffene Vereinbarungen mit dem Nachbarn nicht mehr nachvollziehen ("es gibt also keine"), so würden wir uns der Meinung von Bolanger anschließen wollen.


Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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: Das würden wir ein wenig anders sehen als Bolanger.

: Wer die Betonmauer erstellt hat, ist nicht automatisch für den Höhenunterschied verantwortlich.

: genau so könnte die Betonmauer aus Platzgründen auf dem Nachbargrundstück erstellt worden sein und auf dem anderen in eine Abgranbung vorgenommen worden, weswegen die Mauer errichtet worden ist.

: Das weiß man doch nicht wie die (einstigen) Eigentümer sich geneinigt haben.

: Wir würden Ihnen zunächst die Frage nach den getroffenen Vereinbarungen (privatrechtlich, Grundbuch oder gar Baulastenverzeichnis) stellen wollen, ehe man hier antwortet bzw. eine hinreichend verlässliche Antwort geben kann.


: Mit freundlichen Grüßen
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: ReiMa-Baudienstleistungen
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: PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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: : Hallo,

: : wer hat denn die Betonmauer errichtet und so den Höhenunterschied bergründet? Derjenige muss auch für den Erhalt der Absturzsicherung sorgen.

: : Grüße,

: : Bolanger




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