Re: Stützmauer


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 April, 2010 um 18:41:58

Antwort auf: Re: Stützmauer von ReiMa-Baudienstleistungen am 12 April, 2010 um 18:15:10:

: Ferner wäre vielleicht ein Blick zur Art der Grundstückseinfriedigung in den Bebauungsplan hilfreich, auch hier können Angaben dazu gemacht werden.

... das ist sogar dringend zu empfehlen. Die meisten Ärgernisse und Schwierigkeiten sind auf die unvollständige Prüfung der Regelungsinstrumente (Bebauungsplan, Satzungen usw.) zurückzuführen. Grundsätzlich sollte ein Grundstückseigentümer wissen, ob es einen Bebauungsplan für sein Grundstück gibt und was dort geregelt ist.


: Theoretisch können Sie natürlich abböschen, wieso sollte dies -so wie Sie es beschreiben- nicht möglich sein.

: Sie verlieren dann natürlich an Fläche Ihres nutzbaren Grundstückes aber möglich wäre dies doch sicherlich.

... warum sollte ein geböschtes Grundstück nicht mehr nutzbar sein? Es ist schlechtenfalls für das Aufstellen eines Tisches weniger gut geeignet aber seine Nutzbarkeit verliert es dadurch doch noch lange nicht. Ansonsten wäre das komplette bergische Land unnutzbar.


: Unsere Empfehlung, verwenden Sie s. g. Planzkübel (z. B. Handfloor oder Rasterfloor). Bei der geringen Höhe die Sie da insgesamt haben, macht dies sicherlich bei den großen Kübeln zwei Reihen übereinander aus.

: 26 m x 2 Reihen x 1,2 Stück je m. x z. B. 4,00 Euro pro Kübel, macht auch nicht die Welt.

... Hangfloorsteine sollten verboten werden!!! (Achtung: höchstpersönliche Meinung und Ausdruck meines persönlichen Geschmacks, ich hasse die Dinger) Die Steine gehören zu den Erfindungen, die schlechte und unvollkommene Planung kompensieren, genauso wie der Untereckschrank in der Küche, und mit dem sich ganze Industriezweige eine goldene Nase verdienen.

In diesem Fall wäre vermutlich schon eine Reihe ausreichend, da in der Fragestellung von 26 cm Höhenunterschied die Rede ist und die Steine standardmäßig ca. 30 cm hoch sind.



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