parkrecht=baurecht?


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Abgeschickt von sabrina63 am 12 April, 2010 um 22:40:39

Man stelle sich 2 DHH vor, zw. denen ein 3f. Parkplatz zur Verfügung steht. Der hinterste Grundstücksbesitzer der 2. DHH darf in der Mitte des 3er Parkplatzes parken, gesichert durch Eintrag im GRUNDBUCH. Nun will der 2. Hausbesitzer der 1. DHH einen Carport bauen am besten durchgehend bis zur 2. DHH, was den Nachteil hätte, dass beim Haus des ersten Bewohner der 2. DHH im EG ein großer Schatten entsteht und es zu dunkel wird. Der hinterste Bewohner der 2.DHH möchte mitbauen, würde aber dann gleichzeitig eine Hälfte des Grundstücks von dem vorderen Bewohner der 2. DHH bebauen müssen. Etwas verwirrend aber ich hoffe es versteht mich Einer!
Darf man auf einem Grundstück, wo man nur Parkrecht hat auch einen Carport bauen?



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