Re: baurecht


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 12 April, 2010 um 22:57:49

Antwort auf: baurecht von schoschana am 11 April, 2010 um 19:32:33:

Der Käufer von Bauland verpflichtet sich dabei, die bei der Überbauung anfallenden Bau- oder Architekturarbeiten dem Verkäufer oder einem von ihm bestimmten Dritten zur Ausführung zu übertragen (Architekten- und Unternehmerbindungsklauseln bei Grundstückkaufverträgen).
Es ist möglich, dass der Begriff auch mal bei Grundstücksveräußerungen durch die öffentliche Hand mit der Maßgabe, dass das Grundstück bebaut wird, Anwendung findet. Häufig sind die Städte und Gemeinden bemüht baulücken zu schließen, damit ein einheitliches Ortsbild zustande kommt, dann kommt soetwas vor.

Aber ob das nun für Ihre Frage entsprechend zutreffend ist, können wir auch nicht zu 100% zusichern, befragen Sie einen Notar, der wir Ihnen weiter helfen können.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen


: Hallo was bedeutet baubindung auf der grunderwerbssteuer





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