Zaun Innenbereich über Innenbereichsgrenze hinweg


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Abgeschickt von Sven am 13 April, 2010 um 07:43:15

Hallo Zusammen,
wir haben ein Grundstück in Brandenburg. Dieses Grundstück wird durch die Innenbereichsgrenze geteilt. Netter Weise haben wir von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eine geringfügige Überbauung der Innenbereichsgrenze genehmigt bekommen. Bei einer vorausgegangen mündlichen Bauanfrage wurde uns mitgeteilt, dass auch Zaunanlagen, Gartenhäuschen, Pool, Gatenteich oder Carport genehmigt werden müssen egal welcher Größe. Nun möchten wir gern ein Zaun und Carport errichten. Das Carport steht im Außenbereich und der Zaun umfasst das ganze Grundstück. Kann uns die Errichtung verwehrt werden?
Neben uns befinden sich 4 Kleingärten die laut flächennutzungsplan alle im Außenbereich liegen. Alle simd eingezäunt und haben ein Gartenhäuschen. Das Angrenzende Grunsstück ist auch über denn Innenbereich hinaus eingezäunt.




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