Re: Dachentwässerung


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 14 April, 2010 um 10:19:00

Antwort auf: Dachentwässerung von Ferreira am 13 April, 2010 um 10:30:06:

Die von Ihnen bislang noch nicht gestellte Frage, hatten wir Ihnen doch schon beantwortet.

............. Wassser einer baulichen Anlage, darf auch nicht auf das Grundstück des Nachbarn gelangen. Nehmen wir mal an Ihr alter Schuppen stünde 1 m von der Grenze weg und hätte keine Dachrinnen und keine Regenfallrohre, dann würde dieses Wasser vom Dach zunächst auf ihr Grundstück laufen und dann auf das Grundstück des Nachbarn und das wiederum wäre verboten.

Natürlich ist sicherlich klar, dass wenn Sie Ihr Grunstück abgegraben haben und eine Böschung von -sagen wir mal- 1,0 m Höhe zwischen den beiden Grundstücken hätten und ihr Nachbar sein Dachwasser auf seinem Grundstück (natürlich unterirdisch, oberirdisch auf dem Rasen wäre es so wie bereits beschrieben) verrieselt, dass es dann sehr gut sein kann, dass dieses dann verrieselnde Wasser, seitlich aus der Böschung austritt.

Wie es dann zu handhaben wäre ist sicherlich fraglich, da mitunter der Abstand der Verrieselung zur Grenze eingehalten wirden sein kann.

Schauen Sie auch bei google, dann ARD Ratgeber Recht, da gibt es eine Menge an Urteilen.

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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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: Hallo,
: hatte letzte Woche eine Frage nach Grundstückerhöhung gestellt. Nun folgende Frage:

: Wenn ein Nachbar für seine Dachentwässerung keine Sickerschächte hat (Kanalanschluss gibt es bei uns nicht) und sich das ganze Wasser auf seinem Grundstück sammelt, kann er dann verlangen, dass wir sein Wasser z. B. durch Absenkung unseres Grundstückes nehmen müssen? Abgesehen davon, dass er ein Müllsammler ist und sein Grundstück verwahrlosen lässt und mit wenig Aufwand (aufräumen und saubermachen) das Wasser selbst los werden könnte.

: Ein Anwalt ist von uns schon beauftragt worden, wir möchten aber gerne Meinungen von "Dritten" hören, die Außen vor sind.
: Danke und Gruß
: A. Ferreira





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