Re: Gestaltung von Balkongeländern


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 14 April, 2010 um 10:28:04

Antwort auf: Gestaltung von Balkongeländern von Klaus Albers am 13 April, 2010 um 21:12:25:

In der Musterbauordnung, in der Landesbauordnung und in den Kommentierungen hierzu sowie in der DIN 18065.

so z. B. Abschnitt 6 der genannten Norm:
6.9.3 Treppengeländer mit Öfnungen
In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, sind Treppengeländer so zu gestalten, dass ein Überklettern des Treppengeländers durch Kleinkinder erschwert wird ............
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Grundsätzlich gilt sicherlich allerorts, dass Ihre Frage mit "Nein" zu beantworten sein dürfte.

Überall dort wo mit einem unbeaufsichtigten Aufstieg von Kindern gerechnet werden muss, wird es sicherlich besser sein die Stäbe senkrecht anzuordnen, auch wenn dieses Thema nicht wirklich abschließend abgehandelt ist.


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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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: an einem zweigeschossigen Mietshaus muß das Balkongeländer saniert werden. Darf ich in Rheinland-pfalz dazu waagerechte Stäbe anbringen? Habe das Geländer bereits gekauft, nun hat man mir widersprüchliche Angaben (waagerecht darf / darf nicht wegen Klettermöglichkeit) zu den Zwischenstäben gemacht?
: Was ist erlaubt? Wo finde ich dazu verbindliche Angaben?
: Viele Grüße und danke für informative Antworten!

: Klaus Albers





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