Re: personenbezogene Baulast möglich?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 April, 2010 um 20:01:02

Antwort auf: personenbezogene Baulast möglich? von KlickKlack am 14 April, 2010 um 18:00:44:

Eine Baulast bezieht sich auf eine bestimmte Nutzung und eine definiertes Grundstück. Sie gilt in Bezug auf den Begünstigten und den Belasteten auch immer für deren jeweilige Rechtsnachfolger (Erben, Käufer ...) und sichert öffentlich-rechtliche Bestimmungen ab. Für eine Beschränkung auf eine bestimmte Person ist das NICHT das geeignete Rechtsinstrument.

In der besagten Konstellation geht es allerdings um die Sicherung öffentlich-rechtlicher Regelungen, da ist meines Erachtens die Baulast das einzig geeignete Instrument, der der Belastete (also der dessen Unterschrift zur Durchführung des Projektes erforderlich ist) aber grundsätzlich nicht zustimmen muss.

: Hallo,

: unser Nachbar möchte gerne einen Hobbyraum für seine Modelleisenbahn zusätzlich zu seinen Garagen bauen. Da er die maximal mögliche Grenzbebauung mit Nebengebäuden ohne Abstandsfläche schon ausgenutzt hat, wäre wohl unsere Zustimmung zum Bau dieses Hobbyraumes nötig.
: Da der Nachbar wirklich nett ist und wir uns gut verstehen, haben wir eigentlich nichts dagegen einzuwenden.
: Unsere Bedenken gehen eher in die Zeit, in der nser Nachbar nicht mehr unter uns ist und jemand anderes das Grundstück nutzt. Der Hobbyraum wäre ziemlich nah an unserem Schlafzimmer und jemanden der dort wilde Parties feiert wollen wir natürlich nicht.

: Gibt es eine Möglichkeit, eine Baulast personenbezogen zu gestalten, so dass der Hobbyraum abgerissen werden muss, wenn unser Nachbar stirbt oder das Grundstück verkauft?

: Danke,

: KlickKlack





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