Re: personenbezogene Baulast möglich?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 April, 2010 um 08:42:36

Antwort auf: Re: personenbezogene Baulast möglich? von KlickKlack am 15 April, 2010 um 07:26:57:

Hat sie (die Gemeinde) das denn getan?
Da eine Baulast einen öffentlich-rechtlichen Mangel oder Rechtsverstoß zu Lasten eines privaten Dritten kompensieren soll, fällt mir da jetzt spontan keine Konstellation ein, in der eine Baulast ohne ausdrücklich, schriftliche Zustimmung des Belasteten möglich wäre.

Eine durchsetzbare Variante ist immer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu bauen, also so umzuplanen, dass eine Baulast nicht erforderlich ist (Reduktion der Länge der Grenzbebauung auf das zulässige Maß).


:
: " ...der der Belastete (also der dessen Unterschrift zur Durchführung des Projektes erforderlich ist) aber grundsätzlich nicht zustimmen muss."

: Hallo,

: darf die Gemeinde denn ohne unsere Zustimmung so einfach eine Baulast eintragen? Dann könten sie die Gesetzt auch gleich lassen, wenn wir da kein Wörtchen mehr mitzureden haben.

: Kennen Sie sonst noch eine Möglichkeit, unser Ziel zu errreichen?

: Danke,

: KlickKlack

:
: : : Hallo,

: : : unser Nachbar möchte gerne einen Hobbyraum für seine Modelleisenbahn zusätzlich zu seinen Garagen bauen. Da er die maximal mögliche Grenzbebauung mit Nebengebäuden ohne Abstandsfläche schon ausgenutzt hat, wäre wohl unsere Zustimmung zum Bau dieses Hobbyraumes nötig.
: : : Da der Nachbar wirklich nett ist und wir uns gut verstehen, haben wir eigentlich nichts dagegen einzuwenden.
: : : Unsere Bedenken gehen eher in die Zeit, in der nser Nachbar nicht mehr unter uns ist und jemand anderes das Grundstück nutzt. Der Hobbyraum wäre ziemlich nah an unserem Schlafzimmer und jemanden der dort wilde Parties feiert wollen wir natürlich nicht.

: : : Gibt es eine Möglichkeit, eine Baulast personenbezogen zu gestalten, so dass der Hobbyraum abgerissen werden muss, wenn unser Nachbar stirbt oder das Grundstück verkauft?

: : : Danke,

: : : KlickKlack





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