Re: Wochenendhaus ohne Bebauungsplan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 April, 2010 um 10:44:51

Antwort auf: Re: Wochenendhaus ohne Bebauungsplan von Bauassessor am 14 April, 2010 um 22:20:40:

... auch im Außenbereich??? Da kommt mir eher sowas wie Außenbereichserlass (NRW) in den Sinn. Die Maßstäbe des §34 BauGB dürften hier eigentlich keine Anwendung finden, da diese sich ausdrücklich auf den unbeplanten Innenbereich beziehen. Im Außenbereich (§35 BauGB) gilt der Grundsatz des Bauverbots und Flächenschonung für privilegierte Vorhaben.

: Hallo,

: die Größe richtet sich nach der maßgeblichen Bebauung im Umfeld - und ob es erkennbare Baufluchten o.ä. gibt.

:
: : Dass wir bauen dürfen, steht gar nicht zur Diskussion. Das ist kein Problem. Die Frage ist nur: Wieviel Quadratmeter Fläche darf ich denn bauen? Da scheint das Bauamt nämlich andere Ansichten zu vertreten als unsere Kommune. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt - wer bestimmt dann die maximale Wohnfläche eines Hauses?




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