Re: Wochenendhaus ohne Bebauungsplan


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Abgeschickt von Bauassessor am 15 April, 2010 um 13:27:44:

Antwort auf: Re: Wochenendhaus ohne Bebauungsplan von Dirk Baumeister am 15 April, 2010 um 10:44:51:

Hallo Herr Baumeister,

da haben Sie Recht - ich war nur verwundert, dass die Kommune anscheinend keine Bedenken gegen ein Bauen hat - ich sehe die Privilegierung jedoch nicht (es sei denn, es gäbe eine entsprechende Satzung).

Oder aber, die Gemeinde ist großzügig und interpretiert die Fläche als Innenbereich... Nur dann käme meine erste Aussage in Frage.


: ... auch im Außenbereich??? Da kommt mir eher sowas wie Außenbereichserlass (NRW) in den Sinn. Die Maßstäbe des §34 BauGB dürften hier eigentlich keine Anwendung finden, da diese sich ausdrücklich auf den unbeplanten Innenbereich beziehen. Im Außenbereich (§35 BauGB) gilt der Grundsatz des Bauverbots und Flächenschonung für privilegierte Vorhaben.


: : Hallo,

: : die Größe richtet sich nach der maßgeblichen Bebauung im Umfeld - und ob es erkennbare Baufluchten o.ä. gibt.

: :
: : : Dass wir bauen dürfen, steht gar nicht zur Diskussion. Das ist kein Problem. Die Frage ist nur: Wieviel Quadratmeter Fläche darf ich denn bauen? Da scheint das Bauamt nämlich andere Ansichten zu vertreten als unsere Kommune. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt - wer bestimmt dann die maximale Wohnfläche eines Hauses?





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