Re: Holz stapeln


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Abgeschickt von Bauassessor am 15 April, 2010 um 13:33:13:

Antwort auf: Holz stapeln von Müller am 14 April, 2010 um 10:55:59:

Hallo,

gestapeltes Holz ist keine bauliche Anlage im Sinne des Bau- und Planungsrechts. Ggf. könnte etwas im Nachbarschaftsrecht zu finden sein, andernfalls im Ordnungsrecht.

Ich muss gestehen, dass ich aus Ihren Sätzen nicht ganz schlai werde - auch weil ich Ihre Rechtschreibung und Zeichensetzung nicht verstehe.

Lagert das Holz nur an der Garagenwand? Welche Länge hat die Garage - 12 Meter? Wie groß ist der Abstand zwischen der Garage und Ihrem Haus? Wie groß ist der Abstand zu dem Gehweg?
Steht die Garage Ihres Nachbarn auf der Grundstücksgrenze?
In welchem Budnesland leben Sie?


: Mein Nachbar hat das Holzhacken zu seinem Hobby gemacht was bis jetzt ok war, er Stapelt es am Ende seines Grundstücks.
: In einer Höhe non 2 Meter Hoch und und ca. 12 Meter und mehr länge Unterbrochen
: jetzt stapelt er es an seiner Garagen Wand die Garage ist an seinem Haus an gebaut und von unserem Haus Ca. 2-3 Meter von unserm Gehweg zur Haus Tür enfernt
: ich sehe nun die Gefahr wenn dies mal Brand fängt aus welchem grund auch immer sind wir direkt Betroffen
: meine frage weis jemand die Richtlinien oder vorschriften wie die abstände zu Nachtbar sein sollen





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