Re: Angebot von Rechnung abweichend


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 15 April, 2010 um 15:28:12

Antwort auf: Angebot von Rechnung abweichend von Haarbach am 15 April, 2010 um 14:05:31:

Die Positionen aus der Rechnung müssen zuordnungsfähig gegenüber dem Angebot sein.

Ist dies nicht so, lassen Sie sich diese Kosten explixit aufschlüsseln.

Gab es zu den Mehrkosten Anzeigen dazu, dass es mehr kosten würde?

Irgendwelche Vereinbarungen dazu?

Welchen Vertrag hatten Sie?

Einen VOB oder einen BGB Vertrag?

Sie Sie Kaufmann oder Kauffrau?

Waren Sie durch einen Architekten vertreten?

Wer hat das Leitungsverzeichnis (Angebot) gefertigt?

Auf welcher Basis ist das Angebot erfolgt?

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Mit freundlichen Grüßen
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Markus Reinartz
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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: Sehr geehrte Damen und Herren,

: was ist zu tun, wenn die benötigte Arbeitsleistung auf der Rechnung stark vom Angebotspreis (um mehr als das doppelte abweicht)?
: Ohne jegl. Kommentare auf der Rechnung.

: Ebenso würde es uns interessieren, wenn ein Kunststoffrahmen eines Teiles des Wintergartens einen offensichtlichen Riß hat, der Schreiner aber keinerlei Nachlaß od. Ersatz dafür gibt, sondern nur den Riß mit Acryl ausspritzt.

: Vielen Dank für Ihre Antworten





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