Re: Wochenendhaus ohne Bebauungsplan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 April, 2010 um 19:20:16

Antwort auf: Re: Wochenendhaus ohne Bebauungsplan von Bauassessor am 15 April, 2010 um 13:27:44:

Die Anmerkung zu den fehlenden Bedenken der grundsätzlichen Bebaubarkeit habe ich auch nicht verstanden. Vor allem weil es ja ausdrücklich als Wochenendhausgebiet bezeichnet wurde. Das sowas ohne Bebauungsplan gehen sollte finde ich ohnehin befremdlich, da die Nutzung recht eindeutig dem SO im Sinne der BauNVO zuzuordnen wäre.

Als planender Architekt würde ich in einem solchen Fall zumindest mal eine Bauvoranfrage stellen. Da dürfte sich recht schnell klären, ob es sich um tatsächliche Rechtssicherheit oder vollmundige Versprechen der Kommunalvertreter handelt. In diesem Zusammenhang könnte man dann auch das Volumen definieren, das man zu bauen beabsichtigt.


: Hallo Herr Baumeister,

: da haben Sie Recht - ich war nur verwundert, dass die Kommune anscheinend keine Bedenken gegen ein Bauen hat - ich sehe die Privilegierung jedoch nicht (es sei denn, es gäbe eine entsprechende Satzung).

: Oder aber, die Gemeinde ist großzügig und interpretiert die Fläche als Innenbereich... Nur dann käme meine erste Aussage in Frage.

:





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