Re: Stützmauer


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Abgeschickt von Bolanger am 20 April, 2010 um 07:49:20:

Antwort auf: Stützmauer von Martin am 19 April, 2010 um 21:08:33:

.-))) irgendwie häufen sich solche Anfragen....

Derjenige, der die Stützmauer errichtet hat, um das Geländeniveau anzupassen, muss auch für deren Erhaltung aufkommen. Vermutlich wir das die Gemeinde gewesen sein, aber das wissen Sie besser als ich.

Grüße,

Bolanger


: Es geht um eine Stützmauer in Rheinland-Pfalz.
: Eine vorhandene Stützmauer auf einem privaten Grundstück mit einer Hinterfüllung von ca. 1,50m, hatte den ursprünglichen Zweck, eine die Grünfläche um eine kommunal genutzte Halle abzufangen. Der Grenzabstand lag ehemals bei ca. 12,00m.
: Dann wurde ein Anbau an die Halle erstellt, der Grnezabstand schmolz auf 5,00m und die restliche Grünfläche wurde bis preß an die Mauer mit einer Fahrspur versehen (Lieferverkehr für Gemeindehalle), welche mit bis zu 18to. schweren Fahrzeugen befahren wird.
: Nun hat sich die Mauer zu dem Privatgrundstück verschoben, steht bis zu 30cm schräg und muß komplett erneuert werden.
: Geht das zu Lasten der Kommune oder muß der Privatmann die Kosten alleine tragen? Und spielt es eine Rolle, das der Besitzer des Privathauses inzwischen gewechselt hat?

: Danke für die Infos

: martin





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