Re: personenbezogene Baulast möglich?


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 20 April, 2010 um 20:28:18

Antwort auf: Re: personenbezogene Baulast möglich? von Dirk Baumeister am 16 April, 2010 um 12:08:21:

Hallo Herr Baumeister,

da haben Sie sicherlich Recht und da gibt es auch keinen Ansatz in diesem speziellen Fall zu widersprechen.

"Sicher ist (schließlich) Sicher" und sicherlich soll der von uns eingestellte Beitrag niemandem eine falsche Hoffnung machen, dass war keinesfalls beabsichtigt.

Lediglich können wir sagen und behaupten, dass wir einen derartig gelagerten Fall in dem es tadellos geklappt hat schon einmal bearbeitet haben, bei dem es mithin zu keinerlei Problemen gekommen ist.

Sicherlich gibt es zu Genüge Fälle, bei denen es Angefangen bei fehlenden Vereinbarungen, fehlenden Sicherheitsleistungen (die ja auch in einem Privatrechnlichen Vertrag vereinbart werden können), nicht bedachten sonstigen Umständen etc. hapert und es Aufgrund dessen zum Streit kommt.

Und in diesem speziellen Fall ist bzw. sind die Sachverhalte -wegen auch der von Ihnen (das hatten Sie erwähnt, wenn wir das Recht in Erinnerung haben) fehlenden bzw. nicht möglichen Inanspruchnahme Dritter (Erben, Käufer etc.)- nicht so einfach und oftmals bei solchen Vereinbarungen (egal wie Sie auch immer die denn sehr gerne nennen möchten) auch nicht kostengünstig.

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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.


: Sehr geehrter Herr Reinartz,

: meines Erachtens war Ihr Beitrag missverständlich, da er eine nicht gestellte Fragestellung behandelte. Es ging eben nicht um die Überbauung sondern um Abstandflächen. Um für den Laien missverständliche Aussagen und in diesem Fall auch falsche Hoffnungen klarzustellen, hielt ich es für nötig klarstellend ein paar Anmerkungen zu machen.

: Ich halte die ergänzten Lösungsansätze weiterhin nicht für zielführend. Konkrete Klärung und gegebenenfalls weitere Lösungsansätze wird sicher ein gemeinsames (Antragsteller, Nachbar und Behörde) liefern können.

: Mit freundlichen Grüßen
: Dirk Baumeister





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