Re: Mängelbeseitigungskosten zzgl. Mehrwertsteuer ?


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Abgeschickt von Th.He. am 21 April, 2010 um 14:02:37:

Antwort auf: Re: Mängelbeseitigungskosten zzgl. Mehrwertsteuer ? von ReiMa-Baudienstleistungen am 20 April, 2010 um 20:30:58:

Nein nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.06.2009 mit Az. I-21 U 101/09 nachzulesen bei www.nrwe.de auch schon vor Reparatur des Mangels.
Eine Entscheidung des BGH zu der Frage steht aber noch aus siehe BauR 2008 S. 1909.

: Natürlich, sofern Sie diese denn dann auch an ein Unternehmen -welches die Mängel beseitigt hat- bezahlt haben, schon.
: .
: Mit freundlichen Grüßen
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: ReiMa-Baudienstleistungen
: ___________________________________
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: PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

: : Können wir als Privatleute von unserer Ex-Baufirma, die wirklich schlecht gearbeitet hat, die anstehenden Mängelbeseitigungskosten zzgl. Mehrwertsteuer fordern oder ohne ? Kennt sich jemand aus oder hat jemand eine Idee? Danke schön vorab





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