Abgeschickt von carsten am 21 April, 2010 um 15:43:00:
a)vorhanden:Garage+Anbau ca 10m
b)im Bau: Carport für Wohnmobil ca 7,50m Höhe 3,20m
c) zusätzlich vorhanden:2 Gebäude ca 6m andere Grund-
stücksseite.
Frage:gibt es Ausnahmeregelungen,die eine derartige
Grenzbebauung zulassen?