Re: Grenzbebauung (NRW)


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 April, 2010 um 18:40:38

Antwort auf: Grenzbebauung (NRW) von carsten am 21 April, 2010 um 15:43:00:

Die Zulässigkeit von Grenzbebauung ist ja schon die Ausnahmeregelung. Diese Masse an "Hütten" ließe sich mit der Übernahme der dann nachzuweisenden Abstandflächen auf den Nachbargrundstücken legalisieren/durchsetzen sofern sie denn überhaupt grundsätzlich in den jeweiligen Bereichen auf dem Grundstück zulässig wären (Bebauungsplan, Umgebung).


: a)vorhanden:Garage+Anbau ca 10m
: b)im Bau: Carport für Wohnmobil ca 7,50m Höhe 3,20m
: c) zusätzlich vorhanden:2 Gebäude ca 6m andere Grund-
: stücksseite.
: Frage:gibt es Ausnahmeregelungen,die eine derartige
: Grenzbebauung zulassen?





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