Re: Verlängerung der Garage


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Abgeschickt von Hauden am 21 April, 2010 um 21:09:19

Antwort auf: Re: Verlängerung der Garage von Jörg am 03 April, 2010 um 17:28:19:

Hallo Jörg.

Die Frage ob ein B-Plan existiert oder wäre fast schon unerheblich, es sei denn dass dort in den textlichen Festsetzungen festgesetzt wurde, dass keine längere Grenzbebauung auch für Nebenanlagen und Garagen als 9,00 m an einer Grundstücksseite zulässig ist. Dies ist aber sehr unwahrscheinlich. So bleibt Ihnen ein Problem gemeinsam mit der Bauaufsicht zu lösen - eine Befreiung von der Landesbauordnung NRW, die eben nun mal an einer Grundstücksseite nur eine Grenzbebauung von 9,00 m zulässt, an allen Grundstücksseiten 15,0 m. Hier liegt es im Ermessen der Behörde, Ihnen eine Befreiung auszusprechen. Aber insbesondere im Fall einer Doppelhaushälfte ist diese Problematik bei den Bauämtern bekannt. Aus diesem Grunde kann hier durchaus eine Ihnen wohlwollende Entscheidung getroffen werden.
Falls nicht haben Sie jedoch auch keinen Rechtsanspruch.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.





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