Re: Bin ich verpflichtet einen Zaun abzubauen, damit ein Nachbar seine neu zu bauende Garage verputzen kann? (NRW)


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Abgeschickt von Bauassessor am 23 April, 2010 um 11:30:10:

Antwort auf: Bin ich verpflichtet einen Zaun abzubauen, damit ein Nachbar seine neu zu bauende Garage verputzen kann? (NRW) von Skeeve am 23 April, 2010 um 06:49:05:

Hallo,

solange die Hecke und der Zaun auf ihrem Grundstück liegen, hat der Nachbar kein Argument, warum er ihr Eigentum entfernen darf. Und Sie haben kein Interesse an einer Beseitigung. Dann muss die Garage entsprechend verschoben werden, damit die das verputzen können...


: Hallo!

: Auf dem Nachbargrundstück wird gebaut. Unser Haus steht seit 3 Jahren und ungefähr so lange ist unser Garten auf unserem Grundstück (also nicht auf der Grenze) mit Maschendrahtzaun eingezäunt. Hinter dem Zaun steht auf unserem Grundstück eine Hecke.

: Nun wurde das Fundament für die Garage auf dem Nachbargrundstück ausgehoben. Es geht bis an die Grenze. Der Vorarbeiter, Polier oder wer da das Sagen hat sprach meine Frau schon an, daß der Zaun oder die Hecke weg müsse, damit die Garage verputzt werden kann.

: Zaun würde ich mir ja noch gefallen lassen. Den kann man wieder aufbauen. Aber die Hecke will ich dafür nicht opfern.

: Wie sieht das rechtlich aus





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