Re: Bin ich verpflichtet einen Zaun abzubauen, damit ein Nachbar seine neu zu bauende Garage verputzen kann? (NRW)


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Abgeschickt von Bolanger am 23 April, 2010 um 20:32:56:

Antwort auf: Re: Bin ich verpflichtet einen Zaun abzubauen, damit ein Nachbar seine neu zu bauende Garage verputzen kann? (NRW) von Bauassessor am 23 April, 2010 um 11:30:10:

Hallo,

ich sehe die Sache anders. Es gibt meist ein Hammerschlags- und Leiterrecht. das heisst, dass Sie Ihrem Nachbarn Zutritt zu Ihrem Grundstück gewähren müssen, damit er Arbeiten an seinem Eigentum durchführen kann. Dann stellt sich immer die Frage der Verhältnismäßigkeit. So können Sie z.B. Ihrem Nachbarn nicht verbieten, den Zaun temporär zu entfernen, um seine Garage zu verputzen. Er hat nunmal keine andere Möglichkeit, als das von Ihrem Grundstück zu machen bzw. alle Alternativen wären unverhältnismäßig aufwändig vgl. zum Abschrauben des Zaunes und späteren Wiederanschrauben.

Natürlich haben Sie ein Anrecht darauf, dass der Urspungszustand wiederhergestellt wird. Wie der Nachbar das anstellt, ist dann aber seine Sache. Er könnte ja auch den zaun abbauen, die Hecke entfernen, die Garage verputzen, anschließend die Hecke mit neuen, gleichgroßen Pflanzen wieder ranlegen und den Zaun wieder aufbauen. Dagegen könnten Sie dann wenig tun.

Grüße,

Bolanger

: Hallo,

: solange die Hecke und der Zaun auf ihrem Grundstück liegen, hat der Nachbar kein Argument, warum er ihr Eigentum entfernen darf. Und Sie haben kein Interesse an einer Beseitigung. Dann muss die Garage entsprechend verschoben werden, damit die das verputzen können...

:
: : Hallo!

: : Auf dem Nachbargrundstück wird gebaut. Unser Haus steht seit 3 Jahren und ungefähr so lange ist unser Garten auf unserem Grundstück (also nicht auf der Grenze) mit Maschendrahtzaun eingezäunt. Hinter dem Zaun steht auf unserem Grundstück eine Hecke.

: : Nun wurde das Fundament für die Garage auf dem Nachbargrundstück ausgehoben. Es geht bis an die Grenze. Der Vorarbeiter, Polier oder wer da das Sagen hat sprach meine Frau schon an, daß der Zaun oder die Hecke weg müsse, damit die Garage verputzt werden kann.

: : Zaun würde ich mir ja noch gefallen lassen. Den kann man wieder aufbauen. Aber die Hecke will ich dafür nicht opfern.

: : Wie sieht das rechtlich aus




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