das macht keinen Unterschied


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 25 April, 2010 um 07:07:28:

Antwort auf: Re: Bin ich verpflichtet einen Zaun abzubauen, damit ein Nachbar seine neu zu bauende Garage verputzen kann? (NRW) von Skeeve am 23 April, 2010 um 21:18:40:

das macht keinen Unterschied...

Was würden Sie denn machen, wenn Sie Ihren Zaun streichen wollen, damit er nicht vergammelt? Sie müssten auf Nachbars Grundstück um auch die Rückseite zu streichen. Wenn dort dann leider ein kleines einjähriges Blümchen im Weg steht, dann würden Sie das Blümchen auch wegmachen. Damit hätte der Nachbar ja keine Nachteile, denn im nächsten Jahr wäre das Blümchen eh kaputt. Mit Ihrer Argumentation hätte Ihr Nachbar schon als Sie den Zaun errichtet haben fordern können, dass der bitte 1 m von der Grenze entfernt bleiben, damit Sie den auch streichen können ohne sein Grundstück zu betreten.

Es ist eben immer eine Sache der Verhältnismäßigkeit, wer bei solchen Fragen nachgeben muss bzw. temporäre Nachteile beim eigenen Hab und Gut hinnehmen muss.

Grüße,

Bolanger



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]