Re: Umnutzung im Gewerbegebiet II


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Abgeschickt von Aloysia Busch am 28 April, 2010 um 10:30:44

Antwort auf: Re: Umnutzung im Gewerbegebiet II von bodo herman in gruppe türkis architekten am 21 Maerz, 2010 um 19:00:08:

"37.11 Der eigene, durchgehende Treppenraum
Nach Satz 1 muss jede notwendige Treppe in einem eigenen und somit geschlossenen Treppenraum liegen. Dies gilt nach Absatz 13 nicht für Wohngebäude geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen.
Es bestehen keine Bedenken gegen die Erschließung von Wohnungen in einem Gebäude geringer Höhe sowie von nicht mehr als vier Wohnungen in einem Gebäude mittlerer Höhe über eine außenliegende, offene Treppe im Rahmen einer Abweichung von der Vorschrift des § 37 Abs. 1 Satz 1, wenn im Brandfall die Benutzung der Treppe nicht gefährdet und die Verkehrssicherheit der Treppe gewährleistet ist. "


"Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. "

Nach dieser Definition handelt es sich um ein Gebäude geringer Höhe, weil der Fußboden des Obergeschosses ziemlich genau 3 m über der Geländeoberfläche liegt. Allerdings handelt es sich dann oben nicht mehr um eine Wohnung, sondern um Büroräume.

Mittlerweile hat sich als Nutzer unser Sohn angemeldet. Der ist z.Zt. noch abhängig im IT-Bereich beschäftigt ist. Er möchte in den nächsten drei Jahren aus dem bestehenden Betrieb seines Vaters heraus, einen Geschäftszweig zur IT entwickeln. Das ist ein bisher kaum entwickelter, aber angemeldeter Teil aus der Gewerbeanmeldung zum Betrieb seines Vaters. Damit will er sich in drei Jahren selbstständig machen. Wir könnten ihm auf diesem Weg die dafür erforderlichen Räume einschliesslich der notwendigen Technik schaffen.

Es gibt noch eine weitere Frage: Heute gibt es eine Dachluke zu Dachboden im vorhandenen Treppenhaus. Wir würden die gern - brandschutztechnisch auch richtig ausgeführt - verschliessen, damit die entstehende Büroetage ganz abgeschlossen ist und der Schornsteinfeger nicht durch den Eingangsbereich der Büroetage latschen muss.

Da im Speicher keine Aufenthaltsräume vorhanden und auch nicht geplant sind, können wir entweder die geplante Aussentreppeanlage entsprechend erweitern oder alternativ an anderer Stelle eine gewendelte Aussentreppe als Zugang anlegen ?




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