Bauen im Aussenbereich Härtefall??


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Abgeschickt von cobra am 29 April, 2010 um 13:17:23

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir helfen:

ich habe mir vor 5 Jahren ein kleines Haus im aussenbereich gekauft, wollte sanieren und einziehen, habe Nachwuchs bekommen und die 73m2 wurden dann natürlich zu klein, Neu bauen im Aussenbereich ging natürlich nicht. Ich habe dann bis vor kurzem kämpfen müssen bis ich eine Baugenehmigung für einen Anbau bekommen habe, das heisst ich baue ca. zu den vorhandenen 73 m2 weitere 70 m2 über 2 Ebenen an, inkl. ganz neues Dach, auch vom Altbau, jetzt hat der Bauuntrenehmer schon die Betonplatte vom Neubau gegossen um im Zuge der Sanierung vom Altbau hat man gravierende Schäden am Fachwerk fetsgestellt, viele der Holzbalken sind marode, Wand ist feucht, die Sanierung wäre laut Statiker und dem Architekten sowohl wirtschaftlich als auch statisch mehr als fragwürdig und zum wohnnen für den Eigentümer nicht zumutbar.Er würde mir dies auch bestätigen.
Mein Architekt sagt es gibt wohl ein Gesetz für solche Härtefälle, stimmt das??
Wie stehen die Chancen das ich den Altbau abreissen kann, sind ja in meinem Fall nur noch 3 Wände, Dach vom Altbau ist wie geschrieben schon genehmigt und das ich in den gleichen Massen was neues bauen kann.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

miri




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