Re: Baumhaus Bau


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 April, 2010 um 22:22:45

Antwort auf: Baumhaus Bau von Chris am 30 April, 2010 um 12:11:49:

Mit Monster sind jetzt nicht die nachbarlichen Kinder gemeint, die das Baumhaus nutzen wollen werden, oder?

Beim zuständigen Bauaufsichtsamt können Sie sich über die Zulässigkeit der nachbarlichen Aktivitäten informieren lassen und gegebenenfalls die potentielle Verletzung nachbarlicher Belange (unzulässige Bebauung, mangelnder Grenzabstand ...) anzeigen.


: Baumhaus auf Nachbargrundstück !
: Hallo wer kann uns helfen?
: unsere nervigen Nachbarn bauen ein Monsterbaumhaus ca.3m x2,50x2m in ca. 2,80m Höhe n mit direktem Blick in unserem Garten .
: Sind diese Bauten gehnehmigungspflichtig ?

: Wer kann uns einen Ragt geben, dagen vor zu gehen
: Danke Gruss aus Berlin




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