Re: sichersrellung von eingebauten türen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 April, 2010 um 22:30:18

Antwort auf: sichersrellung von eingebauten türen von Michael am 30 April, 2010 um 07:52:29:

Mal ganz platt ...
Haben Sie die Türen und deren Einbau bezahlt?
Können Sie Ihnen gehören, wenn Sie sie nicht bezahlt haben?
Würde Ihnen ein Brötchen gehören, dass Sie in Ihre Tasche stecken nur weil Sie den Bäckerladen schon verlassen haben?

Die meisten Rechnungen der Handwerker enthalten einen Eigentumsvorbehalt bei nicht vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages.


: also wir haben uns ein haus gekauft.beauftragten eine firma für sanierungsarbeiten im innenren bereich,wozu auch der ausbau von den alten türen mit zählte.die firma sollte neue bestellen und einbauen.alles kein problem laut der firma.alte türen raus neue türen rein.oh gott,alles schief und krumm türen gehen teilweise garnicht zu.naja ok,.firma stellte eine schlußrechnung.die schickten wir zu unsere entlasstung zurück.und wiesen auf die mängel der türen hin.dann wurde noch eine rechnung neu gestellt und von uns gekürzt also die türen rausgenommen bis zur mängelbeseitigung.jetzt kam die baufirma und baute die türblätter aus und stellte dieser bis zur vollständigen bezahlung sicher.hallo das geht doch nicht oder





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