Entschädigung für Baulast


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Abgeschickt von Hartmut am 02 Mai, 2010 um 18:22:27:

Hallo!
Nachbar wünscht von uns die Geber-Baulast für eine Grenzbebauung/Nutzungsänderung. Mit dieser Baulast kann er zusätzlichen Wohnraum von ca. 50 qm bauen.
Für uns hat das nur den Nachteil der Überbauung und demzufolge zusätzliche Verdunkelung in den Wirtschaftsräumen. Wie läßt sich die Höhe einer finanziellen Entschädigung ermitteln? Gruss und danke Hartmut




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