Re: Regenwasserableitung über Nachbardach


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 03 Mai, 2010 um 11:22:01

Antwort auf: Regenwasserableitung über Nachbardach von Lutz am 03 Mai, 2010 um 10:37:01:

Bei Gericht und auf hoher See ist man immer in Gottes Hand.

Auf den Bestandsschutz kann man sich eigentlich immer nur dann berufen, wenn es früher zum Zeitpunkt der Erbauung hätte genehmigt werden können.

So wie Sie die Angelegenheit beschreiben ist dies wohl nicht der Fall.

Dennoch haben wir einen ähnlichen Fall gehabt, bei dem ein Regenfallrohr das Wasser des Anderen ableitete und dies nun plötzlich -wie auch von Ihnen beschrieben- nicht mehr geduldet werden sollte.

Eine ähnliche Situation, bei der dass Wasser des "Einen" in die Rinne des "Anderen" lief und dann auch über dessen Regenfallrohr in die Grundleitung entwässerte. Dort war der Fall so gelagert, dass das Rohr des Nachbarn, der über das Rohr des Anderen entwässerte defekt war und diese Rohrschnipsel den Ablauf des Wassers verhinderten und mithin das Rohr bzw., die Schnipsel fielen ja nach unten, die Grundleitung verstopften.

Dann wurde sich gestritten, weil der mit dem kaputten Rohr den Anderen aufforderte, dafür Sorge zu tragen, dass sein Wasser ordnungsgemäß ablaufen könne, weswegen der Andere natürlich sauer wurde und sagte, dass er nicht mehr dulde, dass der Andere sein Wasser über sein Regenfallrohr entwässere.

Bei Gericht hatte die Klage des Nachbarn keinen Erfolg, es blieb dabei, dass Regenrohr durfte von dem Nachbarn ---- weiter ---- genutzt werden, jedoch verdonnerte der Richter die beiden Streithähne die Grundleitung gemeinsam zu reparieren, was auch wir nicht korrekt fanden, weil es ja die Schnipsel von nur einem Nachbarn waren, die das Rohr verstopften.

Aber so schaukelt sich dies denn dann immer schön langsam hoch.
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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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: Hallo,

: seit ca. 40 Jahren läuft das Regenwasser des Nebengebäudes über das Dach des Nachbarn ab.
: Seit 7 Jahren sind wir im Besitz u. a. des Nebengebäudes.
: Nun auf einmal stört den Nachbarn die Ableitung und er fordert wir sollen das Regenwasser irgendwie anders ableiten.

: Das Nebengebäude steht Wand an Wand zur später errichteten Gararge des Nachbarn. Die Dachrinne des Nebengebäudes ragt um Dachrinnenbreite über das Nachbargrundstück. Eine andere Ableitung wäre nur möglich wenn man eine Rinne durch (unser) das Nebengebäude in den Innenhof leitet.

: Muss ich das machen? Ist das überhaupt zulässig? Kann ich mich auf "Bestandsschutz" zurückziehen?

: Über jede Antwort/Anregung würde ich mich freuen.




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