Re: sichersrellung von eingebauten türen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Gast am 03 Mai, 2010 um 12:05:35:

Antwort auf: Re: sichersrellung von eingebauten türen von Dirk Baumeister am 30 April, 2010 um 22:30:18:

Die Antwort ist leider vollkommen falsch. Übereignen und Bezahlen sind vollkommen unterschiedliche Dinge, die vielleicht beim Brötchenkauf nahe beieinander liegen. Bei einem Grundstück bzw. Haus liegen die Dinge aber etwas anders.

Wenn Sachen zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt werden (darunter fallen auch Türen), gehen diese automatisch in das Eigentum an dem Grundstück über, da sie Bestandteil des Grundstücks sind. Insofern kann auch kein Eigentumsvorbehalt greifen. Wenn die Sachen ohne Einverständnis des Eigentümrs ausgebaut werden, handelt es sich im Ergebnis um einen Diebstahl.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]